Gefährdungsbeurteilung
psychische Belastungen
Basisinformationen
Seit der Änderung des Arbeitsschutzgesetzes 2013 ist nun auch eine
Gefährdungsbeurteilung zu den psychischen Belastungen verbindlich
durchzuführen.
Dazu muss man allerdings wissen:
Psychische Belastung ist zunächst ganz allgemein die Gesamtheit aller äußeren Faktoren, die psychisch auf uns einwirken. Anders als im Alltagsverständnis und entgegen dem allgemeinen Sprachgefühl ist psychische Belastung damit als neutral zu verstehen.
Auf die Arbeit bezogen ist psychische Belastung somit die Gesamtheit der Anforderungen, die aus der Tätigkeit entsteht. Psychische Belastung kommt also bei allen Tätigkeiten vor und betrifft alle Menschen. Insofern geht es auch nicht darum psychische Belastung abzuschaffen oder zu beseitigen, sondern darum, sie menschengerecht zu gestalten.
Psychische Belastung ist zunächst ganz allgemein die Gesamtheit aller äußeren Faktoren, die psychisch auf uns einwirken. Anders als im Alltagsverständnis und entgegen dem allgemeinen Sprachgefühl ist psychische Belastung damit als neutral zu verstehen.
Auf die Arbeit bezogen ist psychische Belastung somit die Gesamtheit der Anforderungen, die aus der Tätigkeit entsteht. Psychische Belastung kommt also bei allen Tätigkeiten vor und betrifft alle Menschen. Insofern geht es auch nicht darum psychische Belastung abzuschaffen oder zu beseitigen, sondern darum, sie menschengerecht zu gestalten.
Es gibt unzuzählige Verfahren und Vorgehensweisen zur Durchführung der
Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastungen. Wir haben in den letzten
Jahren sehr gute Erfahrungen mit den validierten Verfahren gemacht,
welche die Bundesanstalt für Arbeitsschutz zur Verfügung stellt.
Dabei kommen vorzugsweise das "CHeF-Verfahren" (Checklisten zur Erfassung von Fehlbeanspruchungen) sowie das KpB-Verfahren (Kurzverfahren psychische Belastungen) zum Einsatz.
Leistungsübersicht
Wir bieten verschiedene Vorgehensweisen zur Ermittlung der psychischen Belastungen im Unternehmen an.
So werden die Belastungen in der Regel entweder durch ein Interviewverfahren oder durch eine Mitarbeiterbefragung ermittelt.
Folgendes sollte bei der Durchführung z. B. berücksichtigt werden:
- Einbindung der Geschäftsleitung
- Einbindung der Mitarbeitervertretung
- Garantierte Anonymität bei der Durchführung
- Ausreichend große Anzahl der eingebundenen Mitarbeiter
- Umsetzung der Ergebnisse in umzusetzende Maßnahmen
- und noch einiges mehr
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